Mittwoch, 7. Dezember 2016

Und wieder Chaos...

... oder wenn man sich auf andere verlässt, dann ist man verlassen.

Was war passiert?

Wie in einem Beitrag letzte Woche berichtet, kam letzte Woche erst die Bodenplatte und anschließend der Keller. Natürlich erhielt ich diesbezüglich eine Rechnung von Fehr und Fehr. Zu erst hatte ich ein kleines Problem mit der Rechnung, denn laut Zahlungsplan sollte ich bereits 95% bezahlt haben, wenn nur die Bodenplatte gegossen und die Wände gestellt (aber noch nicht vergossen) wären. Ein klärendes Telefonat brachte aber dahingehend eine Lösung, dass ich die Rechung tatsächlich erst bezahlen sollte, wenn der Keller fix und fertig mit Beton vergossen wäre, man kam mir also entgegen.
Alles kein Problem, ich veranlasste also die entsprechende Zahlung bei der Bank und die Firma Fehr und Fehr legt fröhlich los.

Letzte Woche Montag kamen wir aus unserem wohl verdienten verlängerten Wochenende zurück um unseren komplett fertigen Keller zu bewundern und mussten feststellen, dass der Keller zwar steht und auch mit Beton vergossen ist, aber sämtliche weitere Arbeiten wie die Dämmung, die Fenster usw. waren noch nicht erledigt.
Böses ahnend schaute ich auf mein Baufinanzierungskonto, nur um festzustellen, dass natürlich KEIN Geld an Fehr und Fehr ging, die daraufhin verständlicher Weise erste einmal alle Arbeiten einstellten.

Ein Anruf bei der Bank brachte folgendes Ergebnis:
Es fehlen zwei Dokumente, erstens die so genannte Grundschuld-Bestellungs-Urkunde und der Hausvertrag mit Danwood.

Hhhhhhhhhhääääääääääää????? (Hessisches Fragewort mit 22 Buchstaben)

Grundschuld-Bestellungs-Urkunde: Eine Urkunde, ausgefüllt vom Notar, die bestätigt, dass eine Grundschuld bestellt wird. Die Bank bekommt diese Urkunde, da diese Grundschuldbestellung schon einmal recht lange dauern kann, und man so schon einmal weiter machen kann obwohl die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Dies ist bei uns schon lange her, und die Grundschuld wurde ordungsgemäß in das Grundbuch eingetragen, wovon die Bank auch eine Kopie besitzt (ein so genannter Grundbuchauszug). Trotzdem verlangte die Bank weiterhin die Bestellungs-Urkunde, das ist ungefär so, als hätte man das Geld bereits auf dem Konto, verlangt aber vom Überweisenden trotzdem noch eine Kopie des Überweisungsbeleges damit man es glaubt... Kompletter Schwachsinn!!!
Dazu kommt noch, dass unser Notar selbstverständlich, und nachweislich, diese Urkunde an die Bank gesendet hatte, die Bank selbige aber irgendwie verschlampt hatte... Prima!

Hausvertrag mit Danwood: Hier fehlte tatsächlich noch der von Danwood und uns unterschriebene Vertrag, kann passieren, eine nur von uns und unserem Berater unterschriebene Version hatten sie aber bereits. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum die Bank den Vertrag mit dem Hausbauer benötigt um eine Zahlung an den Kellerbauer anzuweisen... Konnte mir auch keiner beantworten, am Ende bekam ich meine Lieblingsphrase zu hören: "Das ist halt so..." Tolle Wurst.

Nun habe ich mich gestern ans Telefon gehängt, die Unterlagen zur Verfügung gestellt und mit etwas Nachdruck erreicht, dass zumindest die erste Abschlagszahlung (aus Kulanz) angewiesen wird. Damit bekommt Fehr und Fehr nun Geld, allerdings erst drei Werktage später als geplant, was mir unglaublich unangenehm ist, ich hasse es meine Zusagen nicht einhalten zu können. Vor allem, weil sich ja nun die Fertigstellung dadurch zumindest etwas verzögert.

Übrigens der bisherige Keller ist super geworden (soweit ich das beurteilen kann), aber dazu gibts nen extra Beitrag.

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